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Als gewählte Betriebsrät*innen kommt ihnen u.a. die Aufgabe der Förderung und Sicherung von Beschäftigung im Betrieb zu. Gerade in Zeiten der Transformation und des demographischen Wandels ist dies eine große Herausforderung. Die Qualifizierung von Kolleg*innen spielt bei der Bewältigung dieser Herausforderung eine wichtige Rolle.

Wenn sich betriebsbedingte Kündigungen nicht vermeiden lassen, dann ist Newplacement (Transfermaßnahme nach § 110 SGB III) und die Transfergesellschaft nach § 111 SGB III das geeignete Mittel um betroffene Kolleg*innen mithilfe von Qualifizierung und Weiterbildung nahtlos in ihr neues Arbeitsverhältnis zu bringen.

Unsere Leistung für Sie als Betriebsrat

Beratung

Know-how Transfer über Newplacement, Transfergesellschaft und Qualifizierungen

Unterstützung

Begleitung der Verhandlung mit dem Arbeitgeber und Abstimmung mit der Agentur für Arbeit

Sicherheit

Passgenaue Lösungen für die Mitarbeiter*innen im Rahmen des SGB III und der aktuellen Arbeitsmarktsituation

  • als erfahrener Partner unterstützen wir Sie in Ihrer Verantwortung für die Betroffenen
  • mit unserer offenen und ehrlichen Kommunikation leisten wir Überzeugungsarbeit
  • mit passgenauen Qualifizierungs- und Transferkonzepten erreichen wir gemeinsam die beste Lösung für die Kolleg*innen
  • mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Ausformulierung betrieblicher Vereinbarungen

Auch Outplacement genannt. Darunter versteht man eine Transfermaßnahme nach § 110 SGB III, die beste Chancen für einen erfolgreichen Job-to-Job Transfer bietet. Transfermaßnahmen greifen immer dann, wenn Mitarbeiter*innen durch betriebliche Umstrukturierung (Transformation) Ihren Arbeitsplatz verlieren – völlig unabhängig von Art und Größe des Unternehmens.

Dann ist Ihr Ziel unseres: gemeinsam alles dafür zu tun, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und den direkten Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu sichern.

Mit den folgenden Instrumenten im modularen Verlauf:

  • Gruppenberatung
  • Profiling-Workshops
  • Bewerbungstraining
  • Coaching
  • Job-Büro

begleiten und unterstützen wir die Mitarbeiter*innen in der Kündigungsphase auf der Suche nach der passenden Arbeitsstelle.

Die Maßnahmen werden im Unternehmen vor Ort nach Abstimmung mit

  • der Mitarbeiter*in
  • dem Betriebsrat
  • dem Unternehmen
  • der Bundesagentur für Arbeit

durchgeführt.

Fördermöglichkeiten dieser Maßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit sind gegeben.

Ähnlich wie beim Out-/ Newplacemt hat die Transfergesellschaft nach § 111 SGB III das Ziel, Mitarbeiter*innen, die von Kündigung bedroht sind, nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis zu bringen. Der Unterschied liegt in den Voraussetzungen zur Aufsetzung einer Transfergesellschaft. Es braucht einen Interessenausgleich und einen Sozialplan. Somit einen gut aufgestellten Betriebsrat, der im Sinne der betroffenen Kolleg*innen, das Beste rausholt.

Auch das Ergebnis der persönlichen Chanceneinschätzung am Arbeitsmarkt durch das Profiling gehört dazu. Deshalb steht das Profiling grundsätzlich am Beginn aller Transferaktivitäten. Dabei lernen wir die Kolleg*innen kennen, die als Transfermitarbeiter*innen auf Zeit (max. 12 Monate) zu uns kommen und beginnen mit der Gestaltung des direkten Übergangs in ein neues, dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.

Instrumente im modularen Verlauf sind:

  • Vorfeldinformationen für alle Beteiligten
  • Profiling-Workshops
  • Eröffnungsveranstaltung
  • Bewerbungstraining
  • Standortbestimmung und Aktionsplan
  • Coaching
  • Job-Büro

Darüber hinaus haben die Transfermitarbeiterinnen die Möglichkeit zur individuellen Qualifizierung und Weiterbildung durch ein Qualifizierungsbudget (Bestandteil des Sozialplans/ Transfergesellschaft), um gemeinsam mit uns die bestmögliche Stelle zu finden. Die detaillierte Leistungsbeschreibung der Transfergesellschaft finden sie bei „Leistungen/ Arbeitnehmerinnen“.

Wertschätzung, Verlässlichkeit und nachhaltige Lösungen – sind das auch Ihre Ziele?

Dann sind Sie bei uns in guten Händen.