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Der Strukturwandel (Transformation) hat tiefgreifende Auswirkungen auf die MitarbeiterInnen, BetriebsrätInnen und UnternehmerInnen. Als zertifizierter Träger ist die PTG ihr verantwortungsbewusster Partner in dieser Phase der Veränderung. Wir entwickeln in der Transformation das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der KollegInnen weiter, um ihren Arbeitsplatz zu sichern.

Hierfür finden wir gemeinsam passgenaue Qualifizierungen unter Inanspruchnahme des neuen Qualifizierungsgeldes (§82a SGB III).

Ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die 60% der s.g. Netto-Entgeltdifferenz beträgt (bei mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte 67%) und vom Arbeitgeber aufgestockt werden kann. Voraussetzung ist der Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags („Qualifizierungsvereinbarung“), so dass die Kosten der Qualifizierungsmaßnahme zu 100% vom Arbeitgeber getragen werden.

Beispielfall: Sachsen-Manufaktur (SM) aus Zwickau, Metallverarbeitender Betrieb, 230 Beschäftigte am Standort, davon 150 in der Produktion.

SM durchläuft einen Transformationsprozess: Voll-Automatisierung der Produktion innerhalb der nächsten drei Jahre und Einführung einer neuen Produktlinie.

120 MitarbeiterInnen sind im besonderen Maße von Arbeitsplatzverlust bedroht, bei denen Qualifizierung jedoch eine mögliche Weiterbeschäftigungsperspektive bringen könnte.

Wie kann das gelingen?

Mit Unterstützung der PTG und der Inanspruchnahme des neuen Qualifizierungsgeldes (§82a SGB III)

Wie läuft das ab?

Wir begleiten BetriebsrätInnen und auch ArbeitgeberInnen als Partner in diesem Prozess, der sich in drei Phasen unterteilen lässt.

Phase 1

Standortbestimmung

Wir prüfen mit Ihnen, ob die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes für Sie eine echte Alternative zur Kurzarbeit oder zum Stellenabbau darstellt. Gerne unterstützen und begleiten wir Sie beim Entwurf und Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung, sowie bei der Vorbereitung und dem konkreten Antragsprozess für die Gewährung des neuen Qualifizierungsgeldes. Dafür führen wir eine Stärken- und Schwächen- Analyse der betroffenen MitarbeiterInnen (Profiling) durch.

Phase 2

Individuelle Beratung

Wir ermitteln gemeinsam mit allen AkteurInnen die passgenaue Qualifizierung für die betroffenen KollegInnen. Dabei erstellen wir einen individuellen Qualifizierungsplan in Einklang mit den betrieblichen Erfordernissen. Wir unterstützen Sie bei der rechtzeitigen Beantragung dieser Maßnahmen (3 Monate vor Start) bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Weiterbildung muss Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.

Phase 3

Qualifizierungsdurchführung und -begleitung

Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 120 Stunden umfassen. Eine Vollzeitmaßnahme darf höchstens 3,5 Jahre dauern. Es können mehrere kürzere Angebote kombiniert werden. Wir begleiten die KollegInnen während der Weiterbildung und bieten Intensivierungsworkshops an. Die PTG koordiniert das Qualifizierungsmanagement und übernimmt die Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit.

Es umfasst die folgenden Bausteine:

  • Prüfung, ob Qualifizierungsgeld eine Alternative zur Kurzarbeit oder zum Stellenabbau ist 
  • Unterstützung bei der Erstellung der Betriebsvereinbarung zum Qualifizierungsgeld 
  • Gemeinsamen Vorbereitung der Antragsstellung zum Erhalt der Qualifizierungsgeld pro MitarbeiterIn 
  • Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit 
  • Durchführung der der Stärken-Schwächen-Analyse mit den betroffenen MitarbeiterInnen (Profiling) 

Es umfasst die folgenden Bausteine:

  • Gemeinsame Auswahl der individuell passenden Qualifizierungsmaßnahme für die MitarbeiterInnen 
  • Erstellung eines Qualifizierungsplans, abgestimmt auf die aktuellen betrieblichen Anforderungen 
  • Unterstützung bei der rechtzeitigen Antragsstellung bei der Bundesagentur für Arbeit (3 Monate vor Start der Weiterbildung) 
  • Durchführung von Feedback-Gesprächen mit den TeilnehmerInnen der Qualifizierungsmaßnahmen 
  • Beratung zur längerfristigen Weiterbildung der MitarbeiterInnen  

Es umfasst die folgenden Bausteine:

  • Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahme mit einem Umfang von mind. 120 Stunden durch die PTG oder einen anderen zertifizierten Träger 
  • Durchführung von Intensivierungsworkshops für die TeilnehmerInnen der Weiterbildung (bei Bedarf) 
  • Laufende Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und allen weiteren Prozessbeteiligten 
  • Ermittlung von kombinierbaren Qualifizierungsbausteinen innerhalb eines Durchführungszeitraums von insg. 3 Jahren 
  • Überprüfbares Qualifizierungsmanagement durch die PTG 

Die PTG ist Ihr Partner für Veränderung. Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen weiter.

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